Ferienhaus oder Ferienwohnung im Internet vermieten – sammeln Sie Bewertungen von ehemaligen Mietern

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass die Anzeige von einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung seriös erscheint. Neben Bildern von dem Ferienhaus oder der Ferienwohnung sowie aussagekräftigen Beschreibungen und einem aktualisierten Buchungskalender sind vor allem Bewertungen von früheren Mietern äußerst wichtig, um den Interessenten ein genaueres Bild von dem Ferienhaus oder der Ferienwohnung zu vermitteln. Besonders wichtig ist hier, dass der Eindruck von dem Ferienhaus oder der Ferienwohnung von einer unabhängigen Person geschildert wird.

Trotzdem haben einige Vermieter gewisse Vorbehalten dagegen, ihr Ferienhaus oder ihre Ferienwohnung bewerten zu lassen. Schließlich will auch niemand, dass sein Ferienhaus oder seine Ferienwohnung eine negative Bewertung erhält. Hierbei gilt: Wer sein Ferienhaus oder seine Ferienwohnung vor Ort in Ordnung hält und auf seiner Anzeige ein realistisches Bild abgibt, der läuft kaum Gefahr, negative Bewertungen für sein Ferienhaus oder seine Ferienwohnung zu erhalten. Übrigens werden auf vielen Portalen wie beispielsweise bei www.ferien-miete.de Bewertungen für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung vorab auf Seriosität und Netiquette geprüft.

Die meisten Portale behalten es sich vor, grundsätzlich jede sachliche Bewertung für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung, auch im negativen Fall, hoch zu laden. Schließlich können Bewertungen für den Besitzer von einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung auch ein sinnvolles Feedback sein, was es am Service oder am Ferienhaus oder an der Ferienwohnung selbst zu verbessern gibt. Außerdem macht ein Bewertungssystem nur dann Sinn, wenn keine Zensierung der Beiträge vorgenommen wird. Oft ist den Besitzern von dem Ferienhaus oder von der Ferienwohnung dann die Möglichkeit gegeben, die Bewertung außerdem zu kommentieren, um mögliche Missverständnisse zu erklären.

Übrigens: Wie man an anderen Beispielen wie Ebay sieht, gibt es durchaus die rechtliche Möglichkeit, bewusst fälschlich verfasste Aussagen strafrechtlich zu verfolgen.

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